Ticker, Nr. 13, 01.04.2010

Die Ticker-Redaktion wüscht Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Osterfest!


Zwei Millionen Rezepturen aus Apotheken in Baden-Württemberg

Im Jahr 2009 stellten die 2.775 baden-württembergischen Apotheken rund zwei Millionen Rezepturen für Versicherte der Gesetzlichen Krankenkassen her. Dies wertete das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) im Auftrag der Bundesapothekerkammer (BAK) aus. Rezepturen für Privatversicherte und für die Selbstmedikation wurden nicht erfasst. „Die Apotheker arbeiten bei den Rezepturen Hand in Hand mit den Ärzten und ermöglichen so eine maßgeschneiderte Therapie. Die Zahl der Rezepturen – und damit der große personelle Einsatz der Apotheker – bleibt seit Jahren auf einem unverändert hohen Niveau“, so Dr. Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Um eine hohe Qualität der Rezepturen zu gewährleisten, haben die Apotheker Rezeptur-Leitlinien und Standardrezepturen erarbeitet. Zudem bietet die Landesapothekerkammer Ringversuche zu Rezepturen an. In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2009 etwa 1,3 Millionen allgemeine Rezepturen wie Salben oder Kapseln hergestellt. Hinzu kommen 670.000 so genannter Spezialrezepturen, wie Zytostatika oder Ernährungslösungen, die unter hohem technischem und organisatorischem Aufwand von spezialisierten Apotheken hergestellt wurden. Knapp die Hälfte aller allgemeinen Rezepturen (45 Prozent) wurde von Hautärzten verordnet. Es folgten die Ärzte für Allgemeinmedizin, sie verordneten etwa 20 Prozent aller Rezepturen. Kinderärzte stehen mit 10 Prozent aller Rezeptur-Verordnungen auf Platz drei. Für Kinder sind Rezepturen besonders wichtig, da nicht von allen Wirkstoffen industrielle Arzneimittel in kindgerechten Dosierungen verfügbar sind. Etwa jedes dritte Kind wurde schon einmal mit einem maßgeschneiderten Arzneimittel versorgt.


Wahlfreiheit darf kein Feigenblatt sein

Die Vorschläge der Bundesregierung zur Veränderung der Rabattverträge bergen laut BPI Probleme. Der eigentlich versichertenfreundliche Vorschlag Kostenerstattung wählen zu können, um weiterhin die bewährten und bekannten Arzneimittel zu erhalten, könne von den Krankenkassen im Keim erstickt werden. "Wir sehen die Gefahr, dass die Kassen das System extrem bürokratisch aufbauen. Dies wird dazu führen, dass Versicherte entweder das Instrument aus Angst vor finanzieller Überlastung nicht annehmen oder aber auf eine Erstattung verzichten. Dies muss im Gesetzgebungsverfahren eindeutig geregelt werden, um Versicherten echte Wahlfreiheit einzuräumen. Zudem ist es problematisch, weil niemand die wahren Preise rabattierter Arzneimittel kennt. Somit sind die vom Versicherten zu bezahlenden Mehrkosten eine reine Black Box", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Positiv sei die geplante Anwendung des Kartellrechts. Dies würde zumindest die größten Auswüchse von gebündelter Nachfragemacht verhindern



Tanja Wilcke, Pressesprecherin

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