Seit Monatsbeginn gelten neue Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für Arzneimittel, die gesetzlich versicherte Patienten von ihren Krankenkassen erstattet bekommen. Anlass dafür ist die Anpassung von Festbeträgen (Erstattungshöchstbeträgen). Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Laut dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurden 84 Festbetragsgruppen zum 1. April 2010 angepasst. In 43 von diesen 84 Gruppen wurden zugleich Zuzahlungsbefreiungsgrenzen festgelegt. Gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen dann keine Zuzahlung leisten, wenn der Pharmahersteller diese Zuzahlungsbefreiungs-grenze - typischerweise 30 Prozent unter dem Festbetrag - tatsächlich unterschreitet. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten ansonsten 10 Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein.
Die HUK-COBURG-Krankenversicherung und das forschende Pharmaunternehmen AstraZeneca Deutschland haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Der Kooperationsvertrag ist am 1. April 2010 in Kraft getreten. Durch die Vereinbarung wird sichergestellt, dass Kunden der HUK- COBURG die Kosten für AstraZeneca-Produkte auch weiterhin zu 100 Prozent erstattet bekommen. Die jetzt vereinbarte Regelung betrifft Produkte von AstraZeneca Deutschland aus den Indikationsgebieten Herz-Kreislauf, Atemwege, Magen-Darm und Neurowissenschaften. Die Vereinbarung verringert die Erstattungskosten für die entsprechenden Produkte.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltgesundheitstages mitteilte, betrugen die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland im Jahr 2008 insgesamt 263,2 Milliarden Euro. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 9,9 Milliarden Euro oder 3,9%. Auf jeden Einwohner entfielen damit Ausgaben in Höhe von rund 3 210 Euro (2007: 3 080 Euro). Die Gesundheitsausgaben entsprachen 10,5% des Bruttoinlandsproduktes. Schon jetzt ist abzusehen, dass durch den Rückgang der Wirtschaftsleistung im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise dieser Anteil für das Jahr 2009 vermutlich auf über 11% ansteigen wird.Größter Ausgabenträger im Gesundheitswesen war im Jahr 2008 die gesetzliche Krankenversicherung. Sie trug mit 151,5 Milliarden Euro rund 57,5% der gesamten Gesundheitsausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr sind ihre Ausgaben um 6,1 Milliarden Euro und damit um 4,2% gestiegen. Den stärksten Zuwachs verzeichnete mit + 6,2% die private Krankenversicherung. Ihre Ausgaben erhöhten sich um 1,4 Milliarden auf 24,9 Milliarden Euro. Damit entfielen im Jahr 2008 gut 9,5% der Gesundheitsausgaben auf dieses Versicherungssystem.
Fast die Hälfte der Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen wurde in ambulanten Einrichtungen erbracht (130,9 Milliarden Euro beziehungsweise 49,7%). Die Ausgaben in diesen Einrichtungen sind mit + 4,5% überdurchschnittlich stark gestiegen. Die vom Ausgabenvolumen her bedeutsamsten ambulanten Einrichtungen waren die Arztpraxen mit 40,2 Milliarden Euro (+ 1,9 Milliarden Euro; + 5,0%) und die Apotheken mit 38,5 Milliarden Euro (+ 1,2 Milliarden Euro; + 3,2%). Den stärksten prozentualen Anstieg im Vergleich zum Jahr 2007 verzeichneten die ambulanten Pflegeeinrichtungen mit + 8,0%, deren Leistungen um 600 Millionen auf 8,6 Milliarden angewachsen sind. Dieser Anstieg ist neben den Auswirkungen der Leistungsverbesserungen, die im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes eingeführt wurden, auch auf den Zuwachs der Ausgaben für Behandlungspflege (wie zum Beispiel Verbandwechsel oder Medikamentengaben) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zurückzuführen. Im (teil-)stationären Sektor wurden im Jahr 2008 mit 94,6 Milliarden Euro 3,3% mehr aufgewendet als im Vorjahr. Zu den (teil-)stationären Einrichtungen gehören Krankenhäuser (66,7 Milliarden Euro; + 3,5%), die Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege (19,9 Milliarden Euro; + 2,5%) sowie die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, auf die 8,0 Milliarden Euro (+ 3,6%) entfielen.
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